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   BVerwG, 28.07.1995 - 9 B 489.95   

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BVerwG, 28.07.1995 - 9 B 489.95 (https://dejure.org/1995,13595)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.1995 - 9 B 489.95 (https://dejure.org/1995,13595)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 1995 - 9 B 489.95 (https://dejure.org/1995,13595)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1995 - 9 B 489.95
    Der Senat stützt sich insoweit auf die übereinstimmende Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht, die in gleicher Weise für das Asylanerkennungsverfahren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG (jetzt: Art. 16 a GG) wie für das Abschiebungsschutzverfahren nach § 51 Abs. 1 AuslG gilt (vgl. Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1), wonach Schutz vor politischer Verfolgung im Ausland nicht benötigt, wer den gebotenen Schutz vor ihr auch im eigenen Land finden kann (BVerfGE 80, 315 ; BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72 m.w.N.) oder - in entsprechender Anwendung dieses Grundgedankens - durch eigenes zumutbares Verhalten die Gefahr politischer Verfolgung abwenden kann.
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1995 - 9 B 489.95
    Im übrigen ist im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - (BVerwGE 91, 150) geklärt, daß der Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG nicht bedarf, wer durch eigenes zumutbares Verhalten - die Möglichkeit der straffreien Rückkehr im Rahmen des "Reintegrationsabkommens" vom 9. Juni 1992 unterstellt - die Gefahr politischer Verfolgung abwenden kann.
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1995 - 9 B 489.95
    In Wahrheit greift die Beschwerde - wie auch der in ihr enthaltene Beweisantrag erweist - im Gewand der Grundsatzrüge die Sachverhaltsfeststellung und Beweiswürdigung der Vorinstanz an, deren Richtigkeit sie in Zweifel zieht, ohne jedoch revisionsrechtlich allein beachtliche Verstöße gegen allgemeinverbindliche Beweiswürdigungsgrundsätze darzutun, zu denen - hier nicht ersichtliche - Verstöße gegen allgemeine Auslegungsgrundsätze, gegen allgemeine Erfahrungssätze oder die Denkgesetze gehören (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]).
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 13.87

    Asylrecht - Fluchtalternative - Syrich-orthodoxe Christen - Türkei

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1995 - 9 B 489.95
    Der Senat stützt sich insoweit auf die übereinstimmende Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht, die in gleicher Weise für das Asylanerkennungsverfahren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG (jetzt: Art. 16 a GG) wie für das Abschiebungsschutzverfahren nach § 51 Abs. 1 AuslG gilt (vgl. Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1), wonach Schutz vor politischer Verfolgung im Ausland nicht benötigt, wer den gebotenen Schutz vor ihr auch im eigenen Land finden kann (BVerfGE 80, 315 ; BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72 m.w.N.) oder - in entsprechender Anwendung dieses Grundgedankens - durch eigenes zumutbares Verhalten die Gefahr politischer Verfolgung abwenden kann.
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1995 - 9 B 489.95
    Der Senat stützt sich insoweit auf die übereinstimmende Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht, die in gleicher Weise für das Asylanerkennungsverfahren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG (jetzt: Art. 16 a GG) wie für das Abschiebungsschutzverfahren nach § 51 Abs. 1 AuslG gilt (vgl. Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1), wonach Schutz vor politischer Verfolgung im Ausland nicht benötigt, wer den gebotenen Schutz vor ihr auch im eigenen Land finden kann (BVerfGE 80, 315 ; BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72 m.w.N.) oder - in entsprechender Anwendung dieses Grundgedankens - durch eigenes zumutbares Verhalten die Gefahr politischer Verfolgung abwenden kann.
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